Aktuelles zum Kapitalanlagerecht

Comroad AG: OLG Frankfurt spricht Aktionär erstmals Schadensersatz zu!

Entgegen der bisherigen Rechtsprechung der mit dem Comroad-Betrug befassten Gerichte hat das OLG Frankfurt/Main (Az. 1 U 149/04) einem Aktionär nunmehr erstmals Schadensersatz auf Rückzahlung seiner Einlage zugesprochen.

Der ehemalig Vorstand Bodo Schnabel, welcher wegen Anlagebetrugs verurteilt wurde und sich noch in Haft befindet, hatte im großen Stil angebliche Umsätze der Comroad AG fingiert und mittels falscher Ad-hoc-Mitteilungen vielfach Anleger zum Erwerb der völlig überbewerteten Comroad-Aktie verleitet. Nach Bekanntwerden der betrügerischen Aktivitäten des Vorstands Schnabel war der Kurs des Papieres eingebrochen.

Die auf dieser Grundlage von Anleger gegen die Comroad AG bzw. den Vorstand Schnabel erhobenen Klagen auf Ersatz der Erwerbskosten der Comroad-Aktie scheiterten bislang in aller Regel daran, dass die Anleger die Ursächlichkeit der falschen Ad-hoc-Mitteilungen für ihren Kaufentschluss sowie einen Schädigungsvorsatz des Vorstands Schnabel nicht nachweisen konnten.

In der Folge der Infomatec-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gesteht das OLG Frankfurt nunmehr den Anlegern Erleichterungen insbesondere hinsichtlich des Nachweises des Schädigungsvorsatzes des Vorstands Schnabel zu. Im konkreten, vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall kommt das Gericht darüber hinaus zu dem Schluss, dass auch eine glaubwürdige Zeugenaussage des Anlegers selbst zum Nachweis der Ursächlichkeit der falschen Ad-hoc-Mitteilungen für dessen Kaufentschluss ausreicht. Die Comroad AG hat gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt (Az. II ZR 103/05), deren Ergebnis abzuwarten bleibt.

Durch die Entscheidung des OLG Frankfurt werden die Anlegerrechte entscheidend gestärkt, so dass in Zukunft zumindest mit einer erhöhten Vergleichsbereitschaft der Comroad AG zu rechnen sein dürfte.


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