Tätigkeit der Rechtsanwälte Bildl & KollegenErb- und FamilienrechtIm Bereich des Erbrechts ist unsere Kanzlei insbesondere befasst mit Fragen der Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge etc. Wir suchen hier jeweils eine individuelle, auf den Einzelfall angepasste Lösung. Ihre Interessen werden unter allen rechtlichen Aspekten beleuchtet. Im Familienrecht suchen wir stets eine optimale Lösung. Hierbei sind Klagen nicht immer der richtige Weg. Unsere Zielstellung ist es, Ihr Ergebnis möglichst ohne die Notwendigkeit einer gerichtlichen Streitigkeit zu finden. Erst wenn das Ziel nicht auf anderem Weg erreicht werden kann, führen wir gerichtliche Auseinandersetzungen. Wir sind in allen Bereichen des Familienrechts tätig. Insbesondere entwickeln wir Eheverträge und - wenn erforderlich - Scheidungsfolgenvereinbarungen. Copyright © 2005-2008 Kanzlei RAe Bildl & Kollegen | Impressum | Datenschutz
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