Aktuelles zum Kapitalanlagerecht

Euro-Gruppe

Die Würzburger Euro-Gruppe steht für einen weiteren Massenschadensfall am deutschen Kapitalmarkt. Betroffen sind über 40.000 Anleger. Sämtliche Unternehmen der Euro-Gruppe haben zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt. «Geschädigte Kapitalanleger müssen sich jetzt schnell um Schadensminimierung bemühen», so RA Dr. Pongratz

Beteiligungsgesellschaften der "Euro-Gruppe" sind betroffen. Zu dieser Firmengruppe gehören u. a. die Unternehmen GOJ, IBEKA, LENZ, SCHOBER, Schuster-Schreiber, KNOTHE, PIERENZ und BIALEK. Vor Kapitalanlagen dieser Firmengruppierungen war wiederholt in Pressemitteilungen gewarnt worden. Durch die Zeitschrift Finanztest waren diese Unternehmen sogar auf eine Warnliste gesetzt.

Wie in den Medien berichtet, hatte die Ibeka AG in den vergangenen Monaten vergeblich versucht, ihr aktuelles Projekt, den halbfertigen Hotelturm in Würzburg zu verkaufen. Der Verkauf ist jedoch gescheitert. Zwar fand sich, laut Ibeka, ein Käufer, aber dieser zahlte nicht. Daraufhin drohte mindestens ein Gläubiger der Firma mit Zwangsvollstreckung.

Durch den Insolvenzantrag der Ibeka AG geraten auch alle anderen Einlagen in Gefahr, welche Anleger an die o. g. Gesellschaften der Euro-Gruppe überwiesen haben. Die verschiedenen Gesellschaften sind eng miteinander verflochten. Nachdem die Verantwortlichen bereits im November den Vertrieb gestoppt und für den Finanzvertrieb AVB die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt haben, ist der Totalverlust angelegter Gelder zu befürchten. Ex-Mitarbeiter des Vertriebs berichteten gegenüber der Zeitschrift FINANZtest, das Unternehmen habe unter Geldnot gelitten. Deshalb habe es auch versucht, eine weitere Immobilie, das Euro-Center in Würzburg, zu verkaufen. Auch das sei nicht gelungen.

Durch die Euro-Gruppe waren auch sogenannte «atypisch stille Beteiligungen» an Anleger veräußert worden. Diese haben jedoch im Anbetracht der Rechtsprechung des BGH durchaus Chancen Schadensersatz von den Beteiligten zu erlangen.

Auch Vermittler der Euro-Gruppe (besonders der AVB) können zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese bei Vermittlung der Kapitalanlagen nicht ordnungsgemäß auf die Risiken hingewiesen haben.


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